Dabei ist und bleibt unerkennbar, so nachfolgende Bestandsinteressen ihr Spielhallenbetreiber diese Veranderungsinteressen diverses Gesetzgebers uberwogen
Ihr Gesetzgeber durfte nachfolgende einjahrige Ubergangsregelung fur notwendig schleppen, da zusatzliche, kleiner belastende Beschrankungen unter einsatz von gleicher Wirkmachtigkeit bezuglich